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Hilfe durch den Anwalt für Ausländerrecht

Rechtsanwalt für Ausländerrecht Ludmil Markov bietet rechtliche Unterstützung bei der Einreise nach Deutschland und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der verschiedenen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorgesehenen Aufenthaltstitel.

Für russischsprachige Mandanten, die legal nach Deutschland zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ziehen möchten, übernehmen wir die vollständige rechtliche Begleitung bei der Beantragung der EU Blue Card, der Chancenkarte, von Aufenthaltserlaubnissen für Fachkräfte sowie für Selbstständige und Freiberufler.

Wichtige Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind außerdem die Weiterentwicklung des Aufenthaltsstatus – vom Wechsel des Aufenthaltsparagraphen über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis bis hin zur Einbürgerung – sowie die Unterstützung bei Problemen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht.


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Mehr als 2000
erfolgreiche Fälle

TOP-3 Anwälte
in den Bewertungen der Portale
German Pass, ImmigrantClub

Rechtsanwalt Ludmil Markov

Leistungen im Migrationsrecht

Rechtsberatung

Rechtliche Qualifizierung des Sachverhalts. Überblick über Rechte und Möglichkeiten, Beantwortung Ihrer Fragen.
Erarbeitung einer individuellen Migrationsstrategie auf Grundlage einer fundierten Fallanalyse.
Individuelle Rechtsberatungen erfolgen sowohl in Präsenz als auch online.

Die Kosten einer Online-Beratung betragen 85€.

Vollständige rechtliche Begleitung

Übernahme des Mandats. Umfassende rechtliche Begleitung des gesamten Migrationsverfahrens.
Zusammenstellung des vollständigen Dokumentenpakets, Erstellung von Schriftsätzen und anwaltlichen Anfragen unter Berücksichtigung aller Feinheiten und Fallstricke des deutschen Aufenthaltsrechts.
Vollständige Kommunikation mit den Behörden.
Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte und Interessen des Mandanten gegenüber Ausländerbehörden und anderen Behörden.

Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen

Umfassende Prüfung des Dokumentenpakets des Antragstellers zur Minimierung des Ablehnungsrisikos; bei Bedarf Erstellung von ergänzenden Unterlagen und Begründungen.
Formulierung offizieller Schreiben und Anträge für das Verfahren.
Einreichung des Antrags über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mit qualifizierter elektronischer Signatur des Rechtsanwalts.

Anwaltliche Schreiben und Anfragen

In Migrationsverfahren fehlt es häufig an Transparenz, Anfragen von Bürgern werden ignoriert, Verzögerungen nicht begründet.

Nur ein Rechtsanwalt hat Zugriff auf die internen Verwaltungsakten - den Fall des Mandanten, dienstliche Vermerke und Begründungen von Entscheidungen.
Eine anwaltliche Anfrage schafft Transparenz bei unerledigten und "hängenden" Verfahren, deckt Fehler, Ablehnungsgründe oder Verzögerungen auf und ermöglicht eine rechtlich fundierte Einflussnahme auf das Verfahren.

Beschleunigung von Entscheidungen, Untätigkeitsklage

Bei unangemessener Bearbeitungszeit durch die Behörde werden eine Reihe begründeter Anfragen an die zuständigen Vorgesetzten gerichtet mit dem Hinweis auf die Einhaltung der Verfahrensfristen.
Bei weiterer Untätigkeit ist die Erhebung einer Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht möglich.


Widerspruch und Klage gegen Ablehnung

Die Anfechtung einer ablehnenden Entscheidung der Ausländerbehörde vor Gericht ist zulässig, wenn die Entscheidung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder Verfahrensgrundsätze ergangen ist.
Mögliche Klagegründe sind fehlerhafte Rechtsanwendung, unvollständige oder fehlerhafte Sachverhaltswürdigung oder Verfahrensfehler.
Der Migrationsanwalt übernimmt die Interessenvertretung des Mandanten sowohl im Vorverfahren als auch im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Umfangreiche Praxiserfahrung

Rechtsanwalt Ludmil Markov verfügt über eine sehr große Erfahrung in der Begleitung unterschiedlichster migrationsrechtlicher Verfahren.

Die Kanzlei von Ludmil Markov zählt zu den ältesten russischsprachigen Anwaltskanzleien Berlins – sie ist seit 2008 auf dem deutschen Rechtsmarkt tätig.
Dank der umfangreichen Praxiserfahrung, tiefgehender Kenntnisse des deutschen Rechts, Klarheit, Verantwortungsbewusstsein und professioneller Arbeitsweise lösen wir nicht nur Standardfälle, sondern auch besonders komplexe und schwierige Mandantenfälle erfolgreich.

Seit 2008 ist Ludmil Markov Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Sein Name ist in Fachkreisen und bei den zuständigen Behörden verschiedener Bundesländer bestens bekannt.

Hervorragender Service

In unserer Kanzlei spüren Sie stets verlässliche Unterstützung und aufrichtige Aufmerksamkeit für Ihren Fall. Unser Support reagiert schnell und sachbezogen. Sie müssen nicht mehrere Tage oder gar Wochen auf eine Antwort warten – wir wissen, wie wichtig Schnelligkeit in Rechtsangelegenheiten ist. Unsere Experten sind bereit, auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten tätig zu werden, wenn die Situation rasches und koordiniertes Handeln erfordert.

Wir möchten, dass sich alle unsere Mandanten während der Zusammenarbeit mit der Kanzlei geschützt und zuversichtlich in Bezug auf ihre Zukunft fühlen.

Tätig bundesweit
in ganz Deutschland

Erfolgreiche anwaltliche Praxis seit
mehr als 18 Jahren

Karte von Deutschland

Moderne Kommunikation

Für Beratungen und die Kommunikation mit unseren Mandanten nutzen wir verschiedene Kanäle, darunter die Plattform Zoom sowie die Messenger WhatsApp und Telegram.

Einhaltung der Berufsethik

Wir bewerten die Erfolgsaussichten eines Falles stets objektiv. Wir versprechen niemals einen "100% garantierten Erfolg" - in strikter Übereinstimmung mit den Grundsätzen des anwaltlichen Berufsrechts.

Transparente Preise

Wir arbeiten mit klaren Festpreisen, ohne stundenbasierte Abrechnung. Die Kosten werden im Voraus besprochen und in einer Honorarvereinbarung festgehalten – es gibt keine unerwarteten Rechnungen während der Bearbeitung.

Mehrsprachigkeit

Wir sprechen Deutsch, Russisch und Bulgarisch. Das Fehlen von Sprachbarrieren ermöglicht ein klares Verständnis aller Nuancen Ihres Falls und eine reibungslose Zusammenarbeit.

Rechtsanwalt für Migrationsrecht: Tätigkeitsschwerpunkte

Als auf das Ausländer- und Migrationsrecht spezialisierter Rechtsanwalt vertritt Ludmil Markov die Interessen seiner Mandanten in einem breiten Spektrum von Fragen – von der Einreise und Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis über die Umwandlung in eine Niederlassungserlaubnis bis hin zur Einbürgerung und allen weiteren Aspekten des legalen Aufenthalts in Deutschland.

Einreise und Aufenthaltserlaubnis
  • EU Blue Card
  • Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte
  • Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler und Selbstständige
  • Aufenthaltserlaubnis für IT-Spezialisten
  • Chancenkarte – Visum zur Arbeitsplatzsuche
  • Studienaufenthaltserlaubnis
  • Familiennachzug
  • Spätaussiedler
Verlängerung und Weiterentwicklung des Aufenthaltsstatus
  • Wechsel des Aufenthaltsparagraphen
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Dringende Neuausstellung der Karte bei neuem Pass
  • Erteilung der Niederlassungserlaubnis (Niederlassungserlaubnis)
  • Einbürgerung
  • Rechtsberatung
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin,
um Ihr Anliegen zu besprechen

Die Kosten einer Rechtsberatung betragen 85 Euro

Deutschland bietet hervorragende Bedingungen für Einwanderer

Deutschland bietet derzeit sehr attraktive Bedingungen für Einwanderer. Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) von 2024 hat den Weg zum deutschen Pass deutlich vereinfacht und wesentlich erreichbarer gemacht.

Die wichtigste Änderung ist die Verkürzung der Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung von 8 auf 5 Jahre. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit und ihre Familienangehörigen können bereits nach nur fünf Jahren vom Zuzug bis zur Einbürgerung gelangen – ohne den Umweg über die Niederlassungserlaubnis.

Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit. Während früher in den meisten Fällen die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit zwingend vorgeschrieben war, ist die doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland nunmehr eine völlig normale und gesetzlich anerkannte Praxis.

Stellen Sie sich vor: Einer der stärksten Pässe der Welt, uneingeschränkte Freizügigkeit, Arbeit und Wohnsitz in der gesamten EU, visumfreie Einreise in über 190 Länder, hohe Stabilität, starke soziale Absicherung und alle Rechte eines EU-Bürgers – all dies kann in überschaubarer Zeit Realität werden.

Für solche Chancen lohnt es sich wirklich, die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Erfolgsfälle aus unserer Praxis

Erteilung eines Freiberufler-Visums (§ 21 AufenthG)

Der erste Besuch der Mandantin im Konsulat in Minsk endete mit einer Ablehnung und der absurden Begründung: "Die Kategorie Freiberufler existiert nicht". Wir haben ein umfassendes anwaltliches Schreiben erstellt. Bei der erneuten Antragstellung wurden die Unterlagen zur Bearbeitung angenommen. Einen Monat später kam die offizielle Rückmeldung: "Keine weiteren Anfragen stellen - die Bearbeitung kann bis zu einem Jahr dauern".
Dennoch haben wir weiterhin Anfragen gestellt - an mehrere Hamburger Behörden sowie an die BfAA. Nach einer weiteren Anfrage kam endlich Bewegung in den Fall: Das Konsulat in Minsk teilte mit, dass das Verfahren abgeschlossen wird. Die Visastelle rief die Mandantin an, bat um Nachreichung der Krankenversicherung – und bereits zwei Tage später wurde ihr das Visum für ein Jahr erteilt.

Wechsel von § 19c auf Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)

Der vollständige Unterlagensatz wurde zusammen mit einer ausführlichen Begründung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereicht. Der Wechsel auf die EU Blue Card wurde innerhalb von nur 10 Tagen genehmigt.

Begleitung bei der Einbürgerung

Durch eine Serie gezielter anwaltlicher Anfragen konnte ein 13-monatiges Stillstandverfahren bei der Ausländerbehörde beendet werden. Schließlich erging die positive Entscheidung über die Einbürgerung (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit) für alle Familienmitglieder.


Deutscher Reisepass

Termin zur dringenden Umschreibung der Aufenthaltserlaubnis

Die Mandantin musste Deutschland wegen einer geplanten Operation in ihrer Heimat dringend verlassen. Gleichzeitig lief jedoch der Reisepass ab, in dem sich die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 befand.

Statt zweimonatigen Wartens erhielten wir innerhalb von nur 48 Stunden einen Termin zur Umschreibung der Aufenthaltserlaubnis in den neuen Pass.

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