Erteilung eines Freiberufler-Visums (§ 21 AufenthG)
Der erste Besuch der Mandantin im Konsulat in Minsk endete mit einer Ablehnung und der absurden Begründung: "Die Kategorie Freiberufler existiert nicht".
Wir haben ein umfassendes anwaltliches Schreiben erstellt. Bei der erneuten Antragstellung wurden die Unterlagen zur Bearbeitung angenommen.
Einen Monat später kam die offizielle Rückmeldung: "Keine weiteren Anfragen stellen - die Bearbeitung kann bis zu einem Jahr dauern".
Dennoch haben wir weiterhin Anfragen gestellt - an mehrere Hamburger Behörden sowie an die BfAA.
Nach einer weiteren Anfrage kam endlich Bewegung in den Fall: Das Konsulat in Minsk teilte mit, dass das Verfahren abgeschlossen wird. Die Visastelle rief die Mandantin an, bat um Nachreichung der Krankenversicherung – und bereits zwei Tage später wurde ihr das Visum für ein Jahr erteilt.
